Recht und Gesetz

Recht und Gesetz

Vorschriften und Regel für Depronjetpiloten

und andere Modellflieger

unterstützt durch: Jürgen M. (stud. iur) 

Stand: Januar 2024

Glaubst Du den Aussagen mancher Vereine, scheinen sich Modellflieger bereits mit einem Bein im Knast zu befinden. Nur die Vereinsmitgliedschaft kann Dich dann vor einer lebenslangen Freiheitsstrafe schützen. Auf der anderen Seite werden im Spielwarenhandel Modellflugzeuge „einfach so“ verkauft. Dazu findest Du auch noch Drohnen mit oder ohne Kamera.

Und Du? Du baust eigene Modelle, völlig losgelöst von Regeln, Konformitätskennzeichnungen oder Zulassungen.

Anarchie.

Zeit einmal Licht ins Dunkel zu bringen und wie ich die Sache sehe. Selbstverständlich nicht umfassend und stets bezogen auf Depronjets und somit eindeutig.

Disclaimer:

Ich bin kein Jurist und dies kann demzufolge keine Rechtsberatung ersetzten. Ich zeige Dir also, wie ich es handhabe und wie Du in 99% der Fälle auf der sicheren Seite bist. Dabei gehe ich auf Nummer sicher und versuche juristische Streitigkeiten zu vermeiden, in dem ich mich an einfache Grundsätze halte - und bin, bis jetzt, gut damit gefahren.

An wenigen Stellen findest Du auch wieder mit Sternchen* markierte Affiliate Links, also, rein rechtlich, Werbung. Wenn ich Dich von diesen Produkten überzeugen kann, kannst Du mich und mein Projekt durch einen Kauf ganz einfach unterstützten, natürlich völlig kostenlos für Dich. Dazu habe ich Dir ganz unten noch eine Erklärung zu den Links gegeben.


I. Für Eilige, die Zusammenfassung vorweg:

Kompliziert ist es für Dich nicht.
(Depron-) Jetpiloten unterstützen das Hobby, die Modellfliegergemeinschaft und sind organisiert, allein schon, um ein Sprachrohr gegenüber den Luftfahrtbehörden zu haben. Ob Du parallel in einem Verein fliegen möchtest, ist dabei ein ganz anderes Thema. Damit wäre die Frage bereits beantwortet.

Du trittst also in den DMFV, MFSD oder einen anderen Dachverband ein und Du absolvierst den optionalen Kenntnisnachweis. Damit bist Du immer auf der sicheren Seite und, sofern Du magst, in den meisten Vereinen herzlich willkommen.

§ § §


II. Und nun für Alle, die es genau wissen wollen:

2.1. Exkurs: EU Recht


Seit Beginn des Jahres 2021 gelten europaweite Regulierungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (UAS=Drohnen UND Modellflugzeuge), die auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 zurückgehen. Die rechtlichen Grundlagen auf nationaler Ebene (LuftVG, LuftVO, LuftVZO) wurden daraufhin an die Durchführungsverordnung EU2019/947 angepasst und greifen zum 01.01.2023. Es ist also kein neues Thema.

Depronjets sind selbstgebaute Modelle mit einem Abfluggewicht deutlich über 250 Gramm. Damit dürfen sie ausschließlich in der Kategorie Offen-A3 und von Piloten ab 16 Jahren mit einem Befähigungsnachweis geflogen werden. Die genauen Regeln kannst Du Dir direkt beim Bundesministerium durchlesen. 

Grob zusammengefasst wäre unter diesen Regeln Modellflug für die meisten „normalen“ Piloten nicht mehr sinnvoll möglich und jedwede Jugendarbeit der Vereine wäre zum Scheitern verurteilt. Folgerichtig kamen Beschwerden.

2.2. Aufweichung durch die Verbände


Nach einem langen Kampf wurde sie gebraten: "Die Extrawurst".

Den Verbänden gelang es, besondere standardisierte Regeln (StRfF) durchzusetzten, nach denen Vereinsmitglieder zukünftig fliegen dürfen. Aber eben nur Mitglieder - für den Rest da draußen gelten die EU Regeln.

Wichtig für Dich als (Depron-)Jetpilot zu wissen ist, dass Du privilegiert bist. Nach wie vor gilt beim DMFV eine Art Bestandsschutz: Die magische 2 Kilogramm Grenze. Dieser Punkt ist es auch, was den DMFV für Depronjetpiloten auszeichnet, wohingegen nach EU Recht Dein Modell prinzipiell genauso behandelt wird, wie ein 25 Kilogramm Bomber aus Holz, Metall und Folie. Ich habe keine Ahnung warum es ausgerechnet 2 Kilogramm sind, die das absolute Minimum an Regeln darstellen, aber genau das ist es, worum es geht und wovon Du profitierst.

Da Depronjets in keinem Fall diese Gewichtsgrenze überschreiten, fliegst Du in einer Art „legalisierten“ Grauzone und brauchst viele Regeln, auch die des DMFV nicht beachten. Du wirst sehen warum…


*Diese 2 Kilogramm Grenze und die "lascheren" Vorgaben wurde von mir beim DMFV schriftlich angefragt und schriftlich bestätigt. Es scheint, dass ernsthafter Modellflug für den Verband erst ab 2 Kilogramm beginnt.*

2.3. Vereinsregularien


Wo immer Du einem Verein beitrittst, gilt das oben beschriebene nur bedingt, denn die meisten Vereine besitzen eine Aufstiegserlaubnis (AE). Diese wurde durch die Landesbehörden erteilt und regelt den Flugbetrieb bis ins Detail. Leider hat diese AE einen Haken, denn nach neuem Recht und sofern diese nicht angepasst wird, könnte sie wesentlich enger ausgelegt sein.


Beispiel gefällig?

Nach EU Recht ist Nachtflug erlaubt. Für DMFV Mitglieder untersagt. In der AE eines Vereins kann hingegen niedergeschrieben sein, dass für Verbrennermodelle sämtlicher Flugverkehr bereits um 20:00 Uhr einzustellen ist, beziehungsweise bei Sonnenuntergang (je nachdem, was früher zutrifft). Und nach den "Hausregeln" wurde intern festgelegt, dass dies nun für sämtlichen Flugverkehr gilt. So etwas birgt viel Zündstoff und Diskussionspotential und ist schwer nachzuvollziehen. 


Jetzt könnte ein Schlaumeier noch der Idee anhängen, das die AE ja eigentlich früher für den erlaubnispflichtigen Modellflug galt und kleine, leichte Modellflugzeuge nicht darunter fallen, weshalb Du auf dem Gelände lieber nach den allgemeinen Verbandsregeln oder nach geltendem EU Recht fliegen möchtest. Auch dies sorgt garantiert für heitere Diskussionen mit dem Flugleiter oder dem Vorstand. Was ist eigentlich mit der Wiese auf der anderen Seite des Zauns des Vereinsgeländes?

Persönliche Meinung:
Unte
r den momentanen Gegebenheiten könnten Vereine froh über jedes Mitglied sein. Du allerdings hast genügend Alternativen, gerade als Depronjetpilot mit Modellen unter 2 Kilogramm. Tue Dir bloss keinen Stress an.

Ich kann mich glücklich schätzen, inzwischen einen Verein gefunden zu haben, wo alle diese negativen Punkte auf das absoluten Minimum heruntergedampft wurden und wo transparent nach allgemein gültigen Regeln geflogen wird und nicht nach Willkür des Vorstandes oder "Hausregeln". Im Schwerpunkt nutze ich aber „die grüne Wiese“ in der Nähe, wo ich seitens des Bauern auch grünes Licht bekommen habe.


III. Die "Regeln" des Modellflug

Modellflug nach EU-Recht ist streng limitiert und Modellflug für die meisten, die diesem Hobby nachgehen, damit erschwert bis prinzipiell unmöglich.

Aber fast jedes Hobby hat Auflagen. Wenn Du mit einem Gewehr schießen oder auch nur eine Angel in einen Fluss halten möchtest, ist der legale Weg dorthin viel aufwendiger und teurer als ein Modellflugzeug in die Luft zu bringen.
Und Auto fahren darfst Du auch nicht, nur weil Du 18 bist. Vorher brauchst Du Fahrstunden, Erste Hilfe Schulung, Führerschein, Versicherungspolice, Zulassungsbescheinigung, Kennzeichen, gültigen Verbandskasten und musst Dich auch an sehr, sehr, viele Regeln halten.
Nimm den ganzen Bürokratie- und Versicherungskram also sportlich…

1. Mindestalter:

Laut EU Recht beträgt das Mindestalter für den Flugbetrieb von Modellen über 250 Gramm 16 Jahre. Unter Aufsicht einer Person, die die EU Kriterien erfüllt, dürfen allerdings auch jüngere Kinder die Modelle fliegen. Abweichend davon beträgt das Mindestalter als Verbandsmitglied im DMFV für Depronjets Null. Erst wenn Du den Kenntnisnachweis benötigst, musst Du mindestens 7 Jahre alt sein. Wenn Du allerdings vorhast, einem Verein beizutreten, gelten deren Altersgrenzen laut Satzung, bzw. nur in Begleitung der Eltern.

Zwischenfazit:
Um Altersgrenzen braucht Du Dir als Verbandsmitglied keine rechtlichen Gedanken machen. Nach EU Recht musst Du mindestens 16 Jahre als sein oder in Begleitung eines anderen Piloten fliegen.

Persönliche Meinung:
Auch wenn es auf dem Papier erlaubt ist, so halte ich Kinder im einstelligen Lebensalter nicht unbedingt für geeignet, ein Depronjet zu fliegen. Am Ende haben die Eltern immer noch eine Verantwortung, nicht nur Ihren Kindern gegenüber.

2. Versicherung

Modellflieger benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung. Lass Dir nichts anderes erzählen. Vereine lassen Dich ohne diese gar nicht erst auf deren Flugplatz.


Und das hat einen guten Grund: Ohne Versicherung zu fliegen, kann Dich ruinieren. Selbst wenn Dein Modell nur 600 Gramm wiegt und niemanden umbringen kann, aber folgendes Szenario zum Nachdenken: Empfangsprobleme - und Dein Modell fliegt unkontrolliert geradeaus weiter. Es landet (crashed) auf einer stark befahren Strasse, gefolgt von einem Auffahrunfall durch verschreckte Autofahrer. Alternativ stell Dir einen Fahrradfahrer vor, der von Deinem „Mini-Modell“ getroffen wird. Verletzungen durch das Modell wird er sicherlich nicht davontragen, aber vielleicht stürzen. Und dabei kann alles passieren, im günstigen Fall ist nur das Fahrrad kaputt.


Theoretisch versichern inzwischen viele private Haftpflichtversicherungen (PHV) unter gewissen Bedingungen (als Zusatzbaustein, Ergänzungsklausel oder nächsthöherer Tarif) auch Drohnen und Modellflugzeuge. Dabei solltest Du dort genau die AGB studieren, denn meist sind nur Modelle ohne Motor oder bis zur Gewichtsgrenze bis 250g versichert. Eine mir persönlich bekannte Versicherung aus der Stadt Coburg erlaubt es, UAS (also Modellflugzeuge und Drohnen) bis 5 Kilogramm gegen einen minimalen Zusatzbeitrag mitzuversichern, aber da fragst Du am Besten Deinen Versicherungsberater. Möglicherweise muss Deine PHV auf einen aktuelleren Tarif umgestellt werden, da es mitunter in Deinem, vor 10 Jahren abgeschlossen Vertrag noch gar nicht mit enthalten war. Automatisch passiert da nichts. Erkundige Dich.

Die relevante Versicherungsklausel ist jedoch, dass Du nur nach gültigem Recht fliegst. Und dies lautet EU-Recht, mit allen Auflagen und Einschränkungen.
Als Verbandsmitglied, wo ich den Vorteil darin sehe, nach den abweichenden Verbandsregeln fliegen zu dürfen, würde die PHV somit nicht greifen, da Du oftmals EU Recht verletzt. Passenderweise bietet der DMFV eine massgeschneiderte Haftpflichtversicherung inklusive. Der Verband ist spezialisiert und hat eigene Anwälte - nur falls doch Fragen offen bleiben. Ich denke, bei einem Jahresbeitrag im Gegenwert eines guten Digitalservos ist dies vertretbar und zeigt Ordnungshütern, dass alles in Ordnung ist. Dazu gibt es eine kleine Plastikkarte fürs Portemonnaie.


Zwischenfazit:
Ohne gültige Versicherung WIRD das Abenteuer nach hinten losgehen. Mit dem DMFV ist das Thema zum Glück bereits abgehakt. Überprüfe JETZT dennoch einmal Deine Haftpflichtversicherung. Vielleicht ist der Drohnenflug ja unbewusst bereits mit eingeschlossen. Falls nicht, kannst Du Dir am Ende des Artikeln überlegen, ob Du das nicht nachholen möchtest. Warum? Dazu später mehr.

Persönliche Meinung:
Als Absicherung empfehle ich Dir zumindest im DMFV den Tarif: KOMFORT. Im günstigsten BASIStarif wären beim Wildfliegen nur Modelle bis 1kg abgesichert. Kommst Du damit hin oder planst Du eh nur im Vereinsrahmen zu fliegen, reicht er aber völlig aus. Ich Nutzer den KOMFORT, da ich auch ein paar Modelle habe, die diese Gewichtsgrenze überschritten haben oder für den Fall, dass ich einmal einen größeren LiPo einlege. Und bevor hier jedesmal einer nachwiegt… Jugendliche und Familien profitieren sogar von vergünstigten Familientarifen.
Schau einfach hier nach…

3. Registrierung:

Als Depronjetpilot musst Du Dich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, da ich nicht glaube, dass Du es schafft, Deine Modelle im erlaubnisfreien Bereich unter 250 Gramm zu bauen (nach EU-Recht). Im DMFV ist die Registrierung sowieso generell Pflicht. Der Vorgang gelingt unkompliziert über die Website. Als DMFV Mitglied erledigen die die Registrierung gleich für Dich mit.



Zwischenfazit:
Anmeldung ist Pflicht.


Persönliche Meinung:

Wat mutt, datt mutt.

4. Befähigungsnachweis

Laut EU-Recht müssen Depronjetpiloten in der Kategorie Offen-A3 zwingend den EU Kompetenznachweis vorweisen. Das wäre neben der späteren Kennzeichnung der Modelle auch als Ordnungshüter das Erste, was ich kontrollieren würde.

Für das Fliegen nach Verbandsregeln ist er jedoch wertlos und daher bietet der DMFV einen eigenen Schulungsnachweis an, den Kenntnisnachweis. Dieser ist jedoch optional, denn sofern Du nur Depronjets fliegst, die unter 2000 Gramm wiegen und analog zum EU-Recht unter 120 Meter bleibst, benötigst Du ihn gar nicht. Aber Achtung: Der Nachweis des DMFV ist (quasi als Retourkutsche) für das Fliegen nach EU Recht wertlos.


Zwischenfazit:

Die Schulung ist für Depronjetpiloten optional.

Mein Tipp:

Sofern (!) Du bereits 16 Jahre bist und Deine PHV (oder die Deiner Eltern) den Betrieb der Depronjets legal ermöglichen, dann solltest Du Nägel mit Köpfen machen. Du hast die Police doch bereits überprüft, oder ?
Absolviere jetzt losgelöst von DMFV den EU Kompetenznachweis auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes. Registriert bist Du ja bereits. Das kostet leider wieder 25 Euro, berechtigt Dich aber nun auch zum Flug unter EU Bedingungen, also nach Offen-A3. Warum das möglicherweise Interessant wird, verrate ich Dir später.

Wenn Du weitere Informationen benötigst, nutze folgende Verlinkung. Beim "Mobilitätsmagazin" erfährst Du alles Notwendige in detaillierter Form. Das dort Geschriebene gilt selbstverständlich auch für Modellflugzeuge!

Persönliche Meinung:

Ich empfehle, den Nachweis zu absolvieren, allein um die Höhenlimitierung zu umgehen oder auch mal andere Modell fliegen zu können. Außerdem verschafft Dir das „Kompetenz“ bei Diskussionen mit renitenten Mitmenschen und Ordnungshütern.

5. Zulässiges Abfluggewicht

Nach EU Recht werden alle selbstgebauten Modelle mit einem Abfluggewicht von 250 Gramm bis 25 Kilogramm "in einen Topf" geworfen und Du dürftest Deinen 25 Kilogramm Bomber bedenkenlos auf der grünen Wiese fliegen.

Auf Gründen der Vereinfachung wäre das EU Recht hier sogar von Vorteil (kein Nachwiegen mehr).

Im DMFV gilt das magische 2000 Gramm Gewichtslimit, darüber hinaus benötigst Du den verbandsinternen Schulungsnachweis/Kenntnisnachweis. Gewichtsgrenzen, die ein Depronjet eher selten überschreiten wird.


Aber Achtung: Sofern Du jedoch im günstigen BASIS Tarif versichert bist, darf Dein Jet selbst die 1000g nicht überschreiten. Achte darauf.

Zwischenfazit:
Abfluggewicht ist für Depronjetpiloten in der Praxis ohne Belang. Dennoch nachwiegen…

Persönliche Meinung:
Depronjets sollten mit Blick auf die hervorragenden Flugeigenschaften nur im Ausnahmefall über 1000 Gramm wiegen. Baue leicht!!! 

6. Kennzeichnungspflicht

Mit der Registrierung als Betreiber erhälst Du neben Deiner Pilotenkennung auch eine elektronische Registriernummer, die e-ID. Diese Kennung ist verpflichtend am Modell anzubringen und wäre als Ordnungshüter das Zweite, was ich kontrollieren würde.


Ich kennzeichne meine Modelle wie folgt, und bin damit 500%ig auf der sicheren Seite, egal wie groß oder schwer die Modelle sind. Entgegen der gesetzlichen Forderung ist es für mich nämlich viel wichtiger, dass, sofern ein Modell verloren geht, der Finder mich erreichen kann.


  1. Feuerfeste, gravierte Plakette* mit Name, Anschrift, EMail und/oder Telefonnummer (alte Regelung, ich habe die Dinger halt noch).

  2. e-ID (seit 05/21 zwingend erforderlich) mit wasserfestem Edding an 2 Stellen (innen und außen) deutlich sichtbar notiert. Je nach Farbgebung des Modells mit schwarz oder weiß. Achtung: Die letzten 3 Zeichen und der Bindestrich werden NIEMALS notiert. Es ist eine Prüfsumme, die nur relevant wird, wenn die ID elektronisch gespeichert werden soll. Wer allerdings Deine komplette e-ID kennt, der kann Drohnen auch mit Deiner Betreiberregistrierung fliegen lassen und Schindluder treiben.

  3. Telefonnummer zusätzlich innen notiert (Batterie/Cockpitbereich).

  4. QR Code mit zusätzlichen persönlichen Daten und einem Link zu meiner Website (kann mit jedem Handy ausgelesen werden).

  5. Werbung in eigener Sachen: Die Internetadresse der Website www.depronjets.de ist natürlich auch am Modell vermerkt.

Zwischenfazit:

Die Nummer gehört an jedes Modell. Wie und Wo und wie Oft (und in welchem Format noch) bleibt Deiner Fantasie überlassen. Solange Du Dich an meine Tipps hält, bist Du 500%ig sicher. 

Kennzeichnung der Depronjets

Persönliche Meinung:
Früher war es die feuerfeste Plakette, die aufgrund meiner Anzahl Modell ins Geld ging, heute reicht ein Edding. Das gesparte Geld hast Du aber bereits bei der Registrierung ausgegeben. Eine Nullnummer also.

Fliegst Du ohne Nachweis oder Registrierung ist dass ein Vergehen, welches mit drastischen Strafen bis 50.000 Euro belegt werde KANN. In der Praxis ist das eher selten und es existieren auch keine Tabellen oder gar ein Bußgeldkatalog.

7. Fluggelände

Klar, ein Verein hat laut der eigenen Aufstiegserlaubnis feste Flugsektoren, in denen der Flugbetrieb stattfindet. Alternativ können diese in Hausregeln oder Absprachen mit Anwohnern festgelegt sein. Daran musst Du Dich selbstverständlich halten.
Auf der grünen Wiese gelten hingegen andere Regeln, die sich im Wesentlichen nach der Luftverkehrsordnung richten. Es gibt eine Menge Sperrgebiete, Luftraumabsenkungen und Besonderheiten, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Hier hilft Dir nur die VORHERIGE Recherche. Nutze im Internet folgenden Seiten:

oder in Deinem Smartphone Apps

  • „Droniq“
  • „Map2Fly“


Zwischenfazit:
Wo Du fliegst, ist erst einmal Deine Sache. Nicht zu wissen, dass Du in einem Luftraum fliegst, der gesperrt ist oder zumindest nur nach vorheriger Anmeldung beflogen werden darf, ist aber eben auch Dein Problem. Nutze die Hilfsmittel im Internet oder die Apps.

Für den Fall, dass Du auf volles Risiko gehen möchtest, empfehle ich einmal diesen Link zum Bußgeldkatalog, damit Du weißt, wie so etwas geahndet werden könnte(!). Das dort Geschriebene gilt selbstverständlich auch für Modellflugzeuge.

Persönliche Meinung:
Die Recherche und die Verantwortung wo Du fliegst, kann Dir keiner abnehmen. Aber auch ohne Karte hilft Dir der gesunde Menschenverstand weiter. Der DMFV entwickelt wohl mit der „Droniq“ eine vielversprechende Lösung, die das Thema umfassend angehen soll.

8. Abstände     

Hier trennt sich die Spreu von Weizen und Du profitierst im DMFV von Vereinfachungen, zumindest wenn Du Depronjets fliegst, bzw. es muss nicht alles genau nachgemessen werden. Falls das in der Praxis überhaupt jemand macht ;-)


8.1. Abstände zu Gebieten   
Gem. der EU Regularien musst Du nach der Kategorie Open-A3 mindestens 150 Abstand zu Industriegebieten, Wohngebieten, Freizeit- und Erholungsgebieten, kurzum Allem halten.
Diese Forderung entfällt im DMFV für Modelle unter 2000 Gramm Gewicht und Du kannst theoretisch direkt hinter dem Ortsschild starten.

8.2. Abstand zu Personen
Auch bei den relativ strengen Abstandsregeln im EU-Recht zu einzelnen (unbeteiligten) Personen wurden diese für Verbandsmitglieder durch einen 25 Meter Abstand ersetzt. Das Überfliegen ist aber weiterhin Tabu. Menschenmengen werden für Depronjets wie Personen behandelt, da die 2000 Gramm Grenze hier wieder greift. Merke Dir also pauschal mindestens 25 Meter.

8.3 Abstände zu Objekten
Nach der Luftverkehrsordnung §21h gilt für nahezu alle Objekte ein 100 Meter Abstand, von Autobahnen, Bahnanlagen, Stromtrassen, bis hin zu militärischen Einrichtungen und temporären Unglücksorten. Bei Strassen und vergleichbarem gilt allerdings eine 1:1 Regel. Also Abstand = Flughöhe, jedoch immer mindestens 10 Meter, oder anders: Wer höher fliegt muss auch mehr Abstand halten. Wenn Du es genau wissen willst, wirst Du um das Studium
dieses Gesetzestextes nicht herumkommen. Oder Du machst es wie ich…

Zwischenfazit:
Orientiere Dich an den Regeln des DMFV und halte immer und zu ALLEM 150 Meter ein - soviel ist das nicht. Mit Google-Maps lassen sich unkompliziert Entfernungen per Luftlinie messen (rechte Maustaste, unterster Menüpunkt). Im Zweifel hilft Dir Dein gesunder Menschenverstand weiter.

Persönliche Meinung:
Viel Wind um nichts und zumindest in meiner Praxis nicht relevant. Das Du nicht über oder nahe an Menschen und Tieren fliegst, sollte Ehrensache sein. Da Du keinen Verbrennermotor fliegst, beachtest Du einfach einen möglichst großen Abstand (min. 150m, besser 250-500m, noch besser außer Sichtweite) zu allen umliegenden Gebäuden oder Anlagen und überfliegst gar nichts - niemals. Also keine befahrenen Strassen, keine Gärten, Gebäude und keine Bahnlinien. Von Flugplätzen, Krankenhäusern, Bundeswehranlagen, Windrädern, Naturschutzgebieten und Allem, was Dir verdächtig vorkommt, hältst Du dich fern. Leitfrage ist immer: Würde der „Betroffene“ wollen, dass Du dort fliegst ? Denke dabei an Lärm, Privatsphäre, Geheimhaltung oder Behinderungen.
 Mit logischem Menschenverstand kann da nichts schief gehen.

Und miss einfach mal nach: 150 Meter sind in der Praxis gar nicht so viel...

9. Flugzeiten:

Modellflugzeuge dürfen nach EU Recht auch nachts geflogen werden (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Als DMFV Mitglied gelten allerdings Tagflugregeln. Vereinsplätze richten die Betriebszeiten nach der Aufstiegserlaubnis, es sei denn, eine Sondererlaubnis zum Nachtflug wurde beantragt.


Wann also beginnt nun die Nacht ?
Fast jede WetterApp im Handy zeigt Dir minutengenau die Sonnenauf- und Untergangszeiten. Dazu musst Du nun noch pauschal 1/2 Stunde rechen; dies ist die Dämmerung vor Sonnenaufgang und nach Sonnenuntergang (genaugenommen nach Position und Jahreszeit sind es exakt 32-47 Minuten (dies heißt "ECET"), somit bist Du mit +/-30 Minuten immer richtig.
Experten können dies unter der Internetseite :
https://www.sonnenuntergang-zeit.de anhand der Postleitzahl exakt auf die Minute bestimmen.


Ergänzend verweise ich noch auf meinen Klassiker: Fliege generell nicht vor 6 oder nach 22 Uhr (Störung der gesetzl. Nachtruhe), sonst spielt dieser Umstand die entscheidende Rolle in der Diskussion oder ist gar erst der Anlass, Dich beim Fliegen zu stören.


Zwischenfazit:
Depronjetpiloten fliegen nicht bei Nacht. Warum auch.

Persönliche Meinung:
Wieder ein theoretisches Konstrukt für uns Modellflieger, abgeschaut aus der zivilen Luftfahrt. "Nachdem die Sonne untergegangen ist, wird’s dunkel" - das wussten schon meine Großeltern. Deine kleinen Modelle werden dann langsam unsichtbar am dunklen Himmel und es macht keinen Spass mehr. Wozu hast Du sie eigentlich aufwendig lackiert?

10. Sonderfall Nachtflug

Wenn Du es unbedingt möchtest - bitte sehr:

Nach DMFV Regularium ist Nachtflug untersagt, bzw. dieses Verbot ergibt sich aus § 21f Abs. 3 LuftVO. Diese bezieht sich aber auf Luftsportverbände und daher gibt es einen Trick, wenn Du bisher aufgepasst hast. SOFERN Du bereits 16 Jahre alt bist, Deine PHV das Risiko deckt und Du inzwischen einen EU Kompetenznachweis besitzt, kannst Du einfach unter EU Regularien Offen-A3 fliegen - und zwar auch nachts. Einzige Minimalbedingung ist ein grünes helles Blinklicht* auf der Unterseite. Über allem steht aber dennoch das Fliegen auf Sicht, aber dafür gibt es ja diverse Möglichkeiten einer LED-Festtagsbeleuchtung

Zwischenfazit:

Nach EU Recht ist Nachtflug kein Problem. DMFV Mitglieder lassen davon die Finger und Depronjetpiloten genehmige sich um die Zeit:

a) im Sommer lieber ein kühles Bier im Garten.

b) Im Winter einen Bastelabend in der warmen Werkstatt.

Persönliche Meinung:
Der DMFV hat sich hier leider beschnitten. Als Verbandsmitglied unterliegst Du nämlich auch den ungewünschten Regeln: Mitgegangen - Mitgefangen. Aber das kennst Du ja möglicherweise von der Vereinsmitgliedschaft, oder ?

2.7. Flughöhe

Die Flughöhe ist per EU Recht auf maximal 120 Meter festgelegt. Das ist eindeutig.

Der DMFV ermöglicht seinen Mitgliedern per eigenem Schulungsnachweis auch höher zu fliegen und zwar theoretisch bis zur Grenze des erlaubten Luftraumes G (Golf), also 762m oder speziellen örtlichen Einschränkungen.


Einen Rechenfehler musst Du jedoch beachten: Die für Dich relevanten Angaben sind immer AGL (also über Grund). Manche Restriktionen sind aber mit MSL (also über Meeresspiegel) angegeben. Für mich an der Küste ist dies nahezu dasselbe, in den Bergen jedoch möglicherweise ein Konflikt. Der Teufel steckt im Detail.


Zwischenfazit:
120 Meter reichen dicke aus, um mit Depronjets Spass zu haben.
Und ich gebe zu Bedenken, dass, je höher Du fliegst, desto weiter weg wirst Du auch fliegen, sonst gibts bekanntlich Genickstarre. Und wer weiter weg fliegt sieht gar nicht, über was oder wen er gerade hinwegfegst. Und bei einer Notlandung hast Du einen weiten Fußweg vor Dir.

Und überhaupt: Ich male meine Modelle doch nicht aufwendig an, um sie als schwarzen kleine Punkt am Himmel bewundern zu dürfen. Nein, langsame tiefe Vorbeiflüge sind das, was Depronjets auszeichnen: (S)low & sexy.

Persönliche Meinung:
Mit den 1 Meter großen Parkjets ist das Höhenlimit eh keine Problem, denn viel höher, bedeutet: Außer Sichtweite. Ich habe es mal mit Telemetrie nachgemessen: so bei 80 Meter, selbst mit einem Segelflugzeug fange ich an, mich unwohl zu fühlen. Daher ist die Höhenbegrenzung für mich unerheblich.


III. Gesamtfazit

Jetzt kennst Du (fast) alle Regeln für das unkomplizierte Fliegen in der freien Natur. Den Rest findest Du gut, knapp und übersichtlich beim DMFV aufgelistet (Schaubild).

Wenn Du jetzt denkst: Puh, ganz schön viel und kompliziert und völlig übertrieben - ja genau, zumindest denke ich so. Alles beruht am Ende des Tages auf normalem, gesunden Menschenverstand, nur die Juristen machen es wieder unnötig kompliziert und zum Teil auch widersprüchlich. Dazu wird noch eine gute Portion Angst geschürt. Ist es Dir dennoch zu riskant und aufwendig, tritt einem Verein bei. Da bist Du vor externen Einflüssen geschützt und rechtlich abgesichert. Risiken hier sind dafür die anderen Mitglieder, deren Flugkünste, Vereinsmeierei oder selbstauferlegte(!) Hausregeln.

Wenn Vereinsmeierei jedoch absolut nichts für Dich ist (oder gar keine Verein in Deiner Nähe ist) und Deine PHV es ermöglicht, dann kannst Du auch den DMFV links liegen lassen und fliegst knallhart nach EU Recht. Absolviere den EU Kompetenznachweis und geh einfach raus fliegen. Auch ohne großes Nachdenken und Nachmessen wird es Dir mit einem Depronjet gelingen, die Regeln intuitiv einzuhalten. Beachte aber die Besonderheiten der Kategorie Offen-A3. 

Oder Du nutzt meinen Weg - Depronjets Style.

Ich fliege inzwischen nach beiden Regularien, bzw. kann es mir auf der grünen Wiese aussuchen, da meine private Haftpflichtversicherung das Hobby bis 5kg versichert. Damit kann ich mir ebenfalls theoretisch aussuchen, ob ich nach EU Recht oder DMFV Regeln fliege. Dies wird dann interessant, wenn es zu Kontrollen oder Vorwürfen kommt.

Solange Du tagsüber unter EU Recht fliegst, sind prinzipiell beide Versicherungen verantwortlich. 

Willst Du doch einmal höher als 120 Meter hinaus, fliegst Du lächelnd unter DMFV Erlaubnis und mit deren Versicherungsschutz, den Dir die PHV vermutlich mit Recht verweigern würde. Machst Du Nachtflug, deckt dies der DMFV möglicherweise(!) nicht mehr. Hier greift dann wieder die PHV, solange Du EU-konform unterwegs bist.

Daneben bin ich auch Vereinsmitglied, aber nur weil ich inzwischen einen Verein gefunden habe, der aus Idealisten und Enthusiasten besteht, für die das Modellfliegen der Hauptgrund für die Vereinszugehörigkeit ist. Man spricht eine Sprache und hat dieselben Ziele. Da macht das Fliegen gleich doppelt Spass.

IV. Ausblick

Die Gerüchteküche spricht für die Zukunft noch über eine Transponderpflicht, also ein kleines Elektronikbauteil, welches im Modell mitfliegt und eine Kennung (vermutlich die e-ID) ausstrahlt. Bevor diese werkseitig in die Empfänger integriert werden können, vermute ich ein zusätzliches Modul, welches gratis mitfliegen darf. Bezahlen allerdings, darfst Du das Ganze. In Frankreich läuft das wohl bereits ab 800 Gramm Abfluggewicht. Sollte das kommen, wird sich zeigen, ob der DMFV hier ebenfalls Ausnahmeregeln erwirken kann, ob diese dann nur außerhalb zugelassener Fluggelände gelten oder ob es eine generelle Pflicht wird. Bis auf die Kosten, sehe ich das aber unkritisch, zumal ich ja manchmal bereits AirTags und andere Module zur Ortung oder Geschwindigkeitsmessung mitfliegen lasse. Ebenfalls bin ich mir nicht sicher, ob die 120 Meter Höhenlimit am Ende nicht absolut eingefordert werden. Ausnahme wären dann ggf. nur noch zugelassene und auf Karten verzeichnete Modellflugelände. Den Grund dafür erahne ich im sog. U-Space, ein neu geschaffener Luftraum für gewerbliche Drohnen. Dies wird zur Zeit diskutiert. Hier werden von Pessimisten weitere Einschränkungen vermutet. Ich jedoch glaube an mehr Freiheiten. Denn wenn alle Drohnen im Luftraum U zwingend registriert werden müssen und einen Transponder besitzen, könnte ja die Höhenbeschränkung entfallen oder sogar der Überflug bestimmter Gebiete erlaubt werden. Hier setzte ich auf die deutschen Behörden, die immer noch den Anspruch haben, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.All diese Punkte werden mich „am Ball bleiben“ lassen, könnten allerdings meine momentane Bewertung noch verschieben und Modellflugverbände weiter stärken oder aber an Bedeutung verlieren lassen. Ich bin gespannt. Eines ist (fast) sicher: Depronjets bekommen bestimmt kein Flugverbot und falls doch, dann als allerletztes.

V. Nur für Premiummitglieder


Im "Premiumbereich"  findest Du meine ausführlichen Top 10 Tipps und Tricks für das Fliegen in freier Wildbahn.  Erprobt und Bewährt - mit praktischen Beispielen.


Mit diesen Hilfestellungen gehst Du garantiert 99% Ärger aus dem Weg und hast in Diskussionen mit Spaziergängern, Jägern, Nörglern, Querulanten, Neidern, Kritikern, Betonköpfen und selbsternannten Blockwarten, Ordnungshütern oder der Polizei immer die Nase vorn.

Ich erkläre Dir, welche Gegenstände Du immer dabei haben solltest, welche Apps Du auf deinem Smartfone verfügbar halten solltest und warum ein zweiter Sender und eine Visitenkarte Dir helfen werden.


Dazu betreiben wir als Modellflieger stets "fair play" und überhaupt:

Recht haben ist nicht immer gleich mit Recht bekommen oder Recht durchsetzten.

* Die mit Sternchen* gekennzeichneten, grünen Links sind gesponsert bzw. Affiliate-Links. Das bedeutet, dass ich eine kleine Provision erhalte, sobald Du ein Produkt kaufst. Dadurch hast Du weder Mehrkosten, noch hat das Einfluss auf meine Meinung. Alle vorgestellten Artikel stammen zu 100% aus meiner Werkstatt und haben sich bewährt.

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